Maßnahmenbewertung zum Bedarfsplan Landesstraßen für den Generalverkehrsplan BW
Projektleitung/Bearbeiter
Projektleitung:
Prof. Dr.-Ing. Wolfram Ressel
Bearbeiter: Dipl.-Ing. Sabrina Klötzl
Beschreibung
Für die Fortschreibung des Generalverkehrsplans Baden-Württemberg soll für
die Maßnahmen aus dem aktualisierten Bedarfsplan Landesstraßen eine Dringlichkeitsreihung
durchgeführt werden. Bei den zu bewertenden Straßenabschnitten handelt es sich um noch nicht
realisierte und zwischenzeitlich nicht hinfällige Maßnahmen aus dem Generalverkehrsplan 1995 sowie
neu hinzugekommene Maßnahmen. Die früheren Bewertungsverfahren sind weder ausreichend dokumentiert
oder nachvollziehbar, noch entsprechen sie den aktuellen Anforderungen an Transparenz.
Zielsetzung
Mit
Hilfe eines neuen wissenschaftlich fundierten Bewertungsverfahrens wird eine systematische
Entscheidungsvorbereitung bei der Auswahl der Maßnahmen vorgenommen. Damit kann die Effektivität,
d.h. der Gesamtbeitrag der einzelnen Maßnahmen zu den betrachteten Zielen, ermittelt werden.
Zielgerichtete, rationale Kriterien zeigen Zusammenhänge zwischen Merkmalen der Straße, des
Verkehrs, des Unfallgeschehens und des Umfelds im Bestand auf. Die Dringlichkeitsreihung der
Maßnahmen nach straßenverkehrsfachlichen Gesichtspunkten soll aus Zeit- und Kostengründen auf
vorhandenen Informationen basieren. Beim Auftraggeber Landesstelle für Straßentechnik (LST) stehen
hierfür folgende Datenbanken zur Verfügung: Straßeninformationsbank (SIB), Zustandserfassung der
Landesstraßen, Räumliches Informations- und Planungssystem (RIPS) sowie weitere Datensammlungen des
Landes.
Vorgehensweise
Die Bewertung erfolgt durch ein nutzwertanalytisches Verfahren unter Anwendung eines spezifischen Kennwert- und Indikatorenkatalogs. Das Vorgehen gliedert sich in die Schritte:
- Erstellen eines Zielkonzepts
- Festlegung geeigneter Indikatoren und Kennwerte aus quantifizierbaren Kriterien
- Definition von Schwellen- und Grenzwerten
- Bestimmung der Zielgewichte
- Ermittlung der Teil- und Gesamtnutzen
- Erhebung der Grunddaten für jede Maßnahme
- Ermittlung der Teilnutzen für jede Maßnahme
- Ermittlung des Gesamtnutzen für jede Maßnahme
- Reihung
- vorläufige Reihung
- Sensitivitätsanalyse
- Korrektur der Zielgewichte und endgültige Priorisierung
