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Maßnahmenbewertung zum Bedarfsplan Landesstraßen für den Generalverkehrsplan BW

Projektleitung/Bearbeiter

Beschreibung

massnahmenbewertung_1Für die Fortschreibung des Generalverkehrsplans Baden-Württemberg soll für die Maßnahmen aus dem aktualisierten Bedarfsplan Landesstraßen eine Dringlichkeitsreihung durchgeführt werden. Bei den zu bewertenden Straßenabschnitten handelt es sich um noch nicht realisierte und zwischenzeitlich nicht hinfällige Maßnahmen aus dem Generalverkehrsplan 1995 sowie neu hinzugekommene Maßnahmen. Die früheren Bewertungsverfahren sind weder ausreichend dokumentiert oder nachvollziehbar, noch entsprechen sie den aktuellen Anforderungen an Transparenz.

 

Zielsetzung

massnahmenbewertung_2Mit Hilfe eines neuen wissenschaftlich fundierten Bewertungsverfahrens wird eine systematische Entscheidungsvorbereitung bei der Auswahl der Maßnahmen vorgenommen. Damit kann die Effektivität, d.h. der Gesamtbeitrag der einzelnen Maßnahmen zu den betrachteten Zielen, ermittelt werden. Zielgerichtete, rationale Kriterien zeigen Zusammenhänge zwischen Merkmalen der Straße, des Verkehrs, des Unfallgeschehens und des Umfelds im Bestand auf. Die Dringlichkeitsreihung der Maßnahmen nach straßenverkehrsfachlichen Gesichtspunkten soll aus Zeit- und Kostengründen auf vorhandenen Informationen basieren. Beim Auftraggeber Landesstelle für Straßentechnik (LST) stehen hierfür folgende Datenbanken zur Verfügung: Straßeninformationsbank (SIB), Zustandserfassung der Landesstraßen, Räumliches Informations- und Planungssystem (RIPS) sowie weitere Datensammlungen des Landes.

 

Vorgehensweise

Die Bewertung erfolgt durch ein nutzwertanalytisches Verfahren unter Anwendung eines spezifischen Kennwert- und Indikatorenkatalogs. Das Vorgehen gliedert sich in die Schritte:

  • Erstellen eines Zielkonzepts
    • Festlegung geeigneter Indikatoren und Kennwerte aus quantifizierbaren Kriterien
    • Definition von Schwellen- und Grenzwerten
    • Bestimmung der Zielgewichte
  • Ermittlung der Teil- und Gesamtnutzen
    • Erhebung der Grunddaten für jede Maßnahme
    • Ermittlung der Teilnutzen für jede Maßnahme
    • Ermittlung des Gesamtnutzen für jede Maßnahme
  • Reihung
    • vorläufige Reihung
    • Sensitivitätsanalyse
    • Korrektur der Zielgewichte und endgültige Priorisierung