Verkehrssubstitution durch Telearbeit
Projektleitung/Bearbeiter
Projektleitung: Dr.-Ing. W. Vogt
Bearbeiter: Dipl.-Ing. F. Bitzer
Beschreibung
Die in Spitzenzeiten des werktäglichen Berufsverkehrs sowohl im Straßenverkehr als auch im ÖPNV auftretenden Überlastungen sind allgemein bekannt und in ihren Ursachen und negativen Folgen hinlänglich beschrieben. Als eine dieser Überlastung entgegenwirkende Maßnahme wird seit Jahren die Telearbeit diskutiert, die in der Tat Potentiale zu einer Abnahme der Lastspitzen in Ballungsräumen bietet. Als „Telearbeit“ wird ein ganzes Bündel von Organisationsformen bezeichnet, vom alternierenden, an bestimmten Tagen der Woche genutzten Telearbeitsplatz zu Hause bis zum Telearbeitszentrum, Satelliten- oder Nachbarschaftsbüro in Wohnortnähe.
In Telearbeitsprojekten in den USA, den Niederlanden, der Schweiz und weiteren Ländern wurden die Wirkungen der Telearbeit auf die zurückgelegten Wege der Telearbeiter und ihrer Haushaltsmitglieder untersucht. Die Ergebnisse ausländischer Studien lassen sich allerdings nicht ohne weiteres auf Deutschland übertragen, da bestehende politische Zielvorgaben, raumstrukturelle, kulturelle und rechtliche Randbedingungen einen großen Einfluss auf die Verbreitung und die Auswirkungen von Telearbeit bis heute eine Arbeitsform, die von innovativen Firmen zur Kostensenkung und Leistungssteigerung eingesetzt wird.
Ausgehend von der Hypothese, dass neue Arbeitskonzepte sich auf das Verkehrsverhalten der beteiligten Personen auswirken, war es Ziel dieses Forschungsprojektes, am Beispiel alternierender Telearbeit Aussagen darüber zu treffen, welcher Art diese Verkehrsveränderungen sind und welche Folgen diese auf das zeitlich-räumliche Auftreten von Verkehr haben. Dazu wurden bundesweit 80 Telearbeiter und 63 Mitglieder ihrer Haushalte vor und nach der Aufnahme der Telearbeit zu ihrem Verkehrsverhalten befragt.
Alternierende Telearbeit reduziert die Zahl der Wege und die Verkehrsleistung insbesondere in den Hauptverkehrszeiten und bei den motorisierten Verkehrsmitteln. Da aber nur ein Teil des Verkehrsaufkommens zwischen Wohnung und Arbeitsplatz entsteht, nur ein Teil der Arbeitsplätze telearbeitsgeeignet ist und bei Telearbeit meistens nur ein Teil der Arbeitszeit zu Hause abgeleistet wird, ist der Beitrag der Telearbeit zur Lösung der Verkehrsprobleme allerdings quantitativ begrenzt.
Gleichwohl hat Telearbeit als Maßnahme zur Reduktion des Verkehrsaufkommens Vorteile:
- Telearbeit ist sofort einsetzbar.
- Telearbeit bietet außer der Verkehrsreduktion Vorteile für Arbeitgeber zum Beispiel durch gesteigerte Produktivität, geringeren Krankenstand und geringere Bürokosten bei Desksharing. Auch Arbeitnehmer profitieren zum Beispiel durch Vermeidung von Fahrtzeiten und –kosten, längere Phasen konzentrierter Arbeit und größere zeitliche Flexibilität in Beruf und Privatleben.
- Telearbeit bedingt im Gegensatz zu anderen Maßnahmen des Verkehrsnachfragemanagements im Prinzip keine Investitionen der öffentlichen Hand. Die von den Unternehmen getragenen Kosten für die Einrichtung der Telearbeitsplätze amortisieren sich durch höhere Produktivität und ggf. geringere Bürokosten.
Mögliche Wechselwirkungen zwischen Telearbeit und physischem Verkehr sollten schließlich nicht allein vor dem Hintergrund gegenwärtiger Randbedingungen beurteilt werden. Es stellt sich beispielsweise die Frage, inwieweit eine Verteuerung des Autofahrens (Benzinpreis, Kilometerpauschale, Straßennutzungsgebühren usw.) die Ausschöpfung telekommunikativer Potentiale verstärken kann.
Dem Originalbericht ist als Anhang eine Übersicht über die in der Befragung erhobenen haushaltsbezogenen Lebensbedingungen von Telearbeitern beigefügt. Sie enthält neben soziodemographischen Daten Angaben über Berufstätigkeit, private Computerausstattung und Computernutzung, verkehrliche Rahmenbedingungen, Arbeitswege und Telearbeit. In einem gesonderten Anlagenband sind darüber hinaus die Unterlagen zur Anwerbung von Firmen und Teilnehmern und zur Durchführung der Erhebung zusammengefaßt. Auf die Wiedergabe des Anhanges sowie des Anlagenbandes wurde in der vorliegenden Veröffentlichung verzichtet. Beides liegt bei der Bundesanstalt für Straßenwesen vor und kann dort eingesehen werden. Soweit darauf im Berichtstext Verweise enthalten sind, wurden diese beibehalten.
